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Beratung von Existenzgründern im Allgemeinen Beratung zu Themen
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Förderung bei Existenzgründung |
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Besonderheiten bei Handwerksbetrieben |
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Rechtsformwahl |
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Genehmigungen, Anmeldungen |
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steuerliche Themen der Gründung, Buchführungspflichten |
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Versicherungen bei Selbständigkeit |
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(Keine Rechts- und Steuerberatung!)
Beratungsstandorte in Sachsen-Anhalt: Wittenberg, Zerbst, Merseburg, Magdeburg, Bitterfeld, Halle, Quedlinburg, Salzwedel, Gardelegen und Sangerhausen
Beratungsstandorte in Sachsen: Torgau, Leipzig
Beratungsstandorte in Brandenburg: Jüterbog, Cottbus, Forst, Eisenhüttenstadt
Beratungsstelle in Berlin
siehe auch: "Geschäftsstellen".
Bei einer Auswahl von ca. 2.000 Förderprogrammen in Deutschland für Existenzgründer und Unternehmen ist Beratung gefragt. Nicht jedes Programm ist für jeden geeignet und die Richtlinien der Programme ändern sich permanent. Unsere Berater sind mit den jeweiligen regionalen Förderstrukturen vertraut und bilden sich ständig weiter. Deshalb können wir Beratungsleistungen mit Qualität anbieten.
Zur Zeit werden die klassischen Förderprogramme für Existenzgründer umstrukturiert. Die sogenannte Ich-AG und das Überbrückungsgeld wurden ab August 2006 vom neuen "Gründungszuschuss" abgelöst. Zur Zeit liegt für dieses neue Förderprogramm lediglich der Entwurf eines Gesetzes vor. Eckpunkte des Programms sind bekannt. Details müssen noch geregelt werden. Neu ist auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer bei der Agentur für Arbeit.
Gründen Sie nicht überstürzt! Viele Fehler lassen sich im Vorfeld durch Beratung vermeiden. Eine Gewerbeanmeldung zieht einige Rechte und Pflichten nach sich, über die Sie informiert sein sollten. Holen Sie sich bei uns gezielte Informationen! Ein erstes Gespräch in einer unserer Beratungsstellen ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
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Begleitende Hilfen für Existenzgründer (Individual Coaching) Für die Sicherung einer Existenzgründung kann im ersten Jahr nach der Gründung die Teilnahme an Massnahmen zur Begleitung einer selbstständigen Tätigkeit gefördert werden, wenn an den Teilnehmer bei der Aufnahme dieser Tätigkeit ein Gründungszuschuss nach §421 SGB III erbracht wird.
Was ist nun die Sicherung einer Existenzförderung bzw. das Individual Coaching? Nach statistischen Erhebungen scheitern eine Vielzahl der Existenzgründungen nicht am fachlichen Können der Gründer, sondern in den kaufmänischen Bereichen der unternehmerischen Tätigkeit, welche aber mindestens genauso wichtig sind, wie die fachspezifischen Bereiche des Unternehmens. Hier nun greifen die Massnahmen des sogenannten "Individual Coachings".
Dem Existenzgründer wird ein persönlicher "Coach", im deutschen Trainer, an die Seite gestellt. Mit Hilfe dieses persönlichen "Coaches" werden die täglichen Problematiken des unternehmerischen Lebens besprochen und zielorientiert gelöst. Und zwar in der Art das eine Anleitung zur Bewältigung der Problematiken gegeben wird. Diese Anleitung soll bewirken, dass der Gründer spätestens nach Auslaufen der Massnahme die tagtäglichen kaufmänischen Probleme selbst lösen kann.
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Die Einführung in die Büroorganisation, Belegorganisation, Buchführungspflichten |
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Betriebswirtschaftliche Analyse, die BWA als Erfolgsrechnung |
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Kostenrechnung, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Geldkosten |
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Die Geschäftsplanung, Kalkulation, Preisfindung |
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Rentabilitätsrechnung, Erstellung von Soll/Ist Vergleichen, Liquiditätsplanung |
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Marketing, Produktvermarktung |
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Umgang mit Behörden und Banken |
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Bestellung |
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Auf die vielfältigsten Probleme kann also zielgerichtet hingearbeitet werden und vor allem Lösungen gefunden werden.
Die Kosten für diesen persönlichen "Coach" übernimmt bis zu einer bestimmten Höhe, bzw. Stundenanzahl, Ihr zuständiges Arbeitsamt.
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