Thomas Schulze
Manfred Wobker
Bianka Ulbrich
Stefan Rochlitzer
Markus Kluge
Christian Hanke
Juliane Brandl
Madlen Honscha
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Erneuerbare Energien



Beratung von Existenzgründern im Allgemeinen
Beratung zu Themen


Förderung bei Existenzgründung

Besonderheiten bei Handwerksbetrieben

Rechtsformwahl

Genehmigungen, Anmeldungen

steuerliche Themen der Gründung, Buchführungspflichten

Versicherungen bei Selbständigkeit


(Keine Rechts- und Steuerberatung!)

Beratungsstandorte in Sachsen-Anhalt:
Wittenberg, Zerbst, Merseburg, Magdeburg, Bitterfeld, Halle, Quedlinburg, Salzwedel, Gardelegen und Sangerhausen

Beratungsstandorte in Sachsen:
Torgau, Leipzig

Beratungsstandorte in Brandenburg:
Jüterbog, Cottbus, Forst, Eisenhüttenstadt

Beratungsstelle in Berlin

siehe auch: "Geschäftsstellen".


Bei einer Auswahl von ca. 2.000 Förderprogrammen in Deutschland für Existenzgründer und Unternehmen ist Beratung gefragt. Nicht jedes Programm ist für jeden geeignet und die Richtlinien der Programme ändern sich permanent. Unsere Berater sind mit den jeweiligen regionalen Förderstrukturen vertraut und bilden sich ständig weiter. Deshalb können wir Beratungsleistungen mit Qualität anbieten.

Zur Zeit werden die klassischen Förderprogramme für Existenzgründer umstrukturiert. Die sogenannte Ich-AG und das Überbrückungsgeld wurden ab August 2006 vom neuen "Gründungszuschuss" abgelöst. Zur Zeit liegt für dieses neue Förderprogramm lediglich der Entwurf eines Gesetzes vor. Eckpunkte des Programms sind bekannt. Details müssen noch geregelt werden. Neu ist auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer bei der Agentur für Arbeit.

Gründen Sie nicht überstürzt! Viele Fehler lassen sich im Vorfeld durch Beratung vermeiden. Eine Gewerbeanmeldung zieht einige Rechte und Pflichten nach sich, über die Sie informiert sein sollten. Holen Sie sich bei uns gezielte Informationen! Ein erstes Gespräch in einer unserer Beratungsstellen ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!


Begleitende Hilfen für Existenzgründer (Individual Coaching)
Für die Sicherung einer Existenzgründung kann im ersten Jahr nach der Gründung die Teilnahme an Massnahmen zur Begleitung einer selbstständigen Tätigkeit gefördert werden, wenn an den Teilnehmer bei der Aufnahme dieser Tätigkeit ein Gründungszuschuss nach §421 SGB III erbracht wird.

Was ist nun die Sicherung einer Existenzförderung bzw. das Individual Coaching?
Nach statistischen Erhebungen scheitern eine Vielzahl der Existenzgründungen nicht am fachlichen Können der Gründer, sondern in den kaufmänischen Bereichen der unternehmerischen Tätigkeit, welche aber mindestens genauso wichtig sind, wie die fachspezifischen Bereiche des Unternehmens. Hier nun greifen die Massnahmen des sogenannten "Individual Coachings".

Dem Existenzgründer wird ein persönlicher "Coach", im deutschen Trainer, an die Seite gestellt. Mit Hilfe dieses persönlichen "Coaches" werden die täglichen Problematiken des unternehmerischen Lebens besprochen und zielorientiert gelöst. Und zwar in der Art das eine Anleitung zur Bewältigung der Problematiken gegeben wird. Diese Anleitung soll bewirken, dass der Gründer spätestens nach Auslaufen der Massnahme die tagtäglichen kaufmänischen Probleme selbst lösen kann.


Die Einführung in die Büroorganisation, Belegorganisation, Buchführungspflichten

Betriebswirtschaftliche Analyse, die BWA als Erfolgsrechnung

Kostenrechnung, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Geldkosten

Die Geschäftsplanung, Kalkulation, Preisfindung

Rentabilitätsrechnung, Erstellung von Soll/Ist Vergleichen, Liquiditätsplanung

Marketing, Produktvermarktung

Umgang mit Behörden und Banken


Bestellung

Auf die vielfältigsten Probleme kann also zielgerichtet hingearbeitet werden und vor allem Lösungen gefunden werden.

Die Kosten für diesen persönlichen "Coach" übernimmt bis zu einer bestimmten Höhe, bzw. Stundenanzahl, Ihr zuständiges Arbeitsamt.


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