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Biomasse bezeichnet die Gesamtheit der Masse an organischem Material in einem definierten Ökosystem, das biochemisch synthetisiert wurde. Sie enthält also die Masse aller Lebewesen, der abgestorbenen Organismen (Detritus) und die organischen Stoffwechselprodukte. Etwa 60 Prozent der Biomasse der Erde wird durch Mikroorganismen dargestellt.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem § 8 des erneuerbare Energien Gesetz. Demnach gibt es eine Grundvergütung und zusätzliche kumulative Boni. Die Grundvergütung richtet sich nach der Anlagengröße und beträgt:
Leistung bis 150 KW 11,5 Cent/Kilowattstunde
Leistung bis 500 KW 9,9 Cent/Kilowattstunde
Leistung bis 5 MW 8,9 Cent/Kilowattstunde
Leistung ab 5 MW bis max. 20 MW 8,4 Cent/Kilowattstunde
Größere Anlagen werden nicht gefördert. Wird als Brennstoff Holz verwendet verringert sich die Vergütung auf 3,9 Cent pro Kilowattstunde.
Boni:
Biomassebonus Die Vergütung erhöht sich für Anlagen bis 500 KW Leistung um 6 Cent, für alle anderen Anlagen um 4 Cent, wenn es sich bei dem Brennstoff um Biomasse nach der Biomasseverordnung handelt. Handelt es sich bei dem Brennstoff um Holz ist ein Zuschlag von 2,5 Cent pro Kilowattstunde möglich.
KWK-Bonus Die Vergütung erhöht sich um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, wenn die entstehende Wärme zu 100 Prozent selbst verbraucht wird, z.B. zum Heizen der Stallungen. Diese 2,0 Cent reduzieren sich anteilig, wenn nur ein bestimmter Prozentsatz sinnvoll genutzt wird.
Technologiebonus Eine weitere Erhöhung um 2,0 Cent ist möglich, wenn die Anlage einen besonders fortgeschrittenen technologischen Stand repräsentiert.
Abschläge Für Anlagen die mit dem 01.01.05 in Betrieb gehen wird ein jährlicher Abschlag von 1,5 Prozent bis zum Jahr der Fertigstellung vorgenommen.
Bei der Konzeptionierung, technischen Planung, Finanzierung, steuerlichen und rechtlichen Aspekten (mit Hilfe von fachlich qualifizierten Steuerberatern und Rechtsanwälten) helfen wir Ihnen gerne. Bitte sprechen Sie uns an!!!
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